Beiträge
Das zur Durchführung seiner Aufgaben nötige Geld erhält die Deichacht Norden in Form von Jahresbeiträgen seiner Mitglieder.
Mitglied ist gemäß niedersächsischem Deichgesetz automatisch jeder Eigentümer bzw. Erbbauberechtigte von Grund und Boden im deichgeschützten Gebiet, das durch die 5-Meter-Höhenlinie begrenzt ist, also niedriger als fünf Meter über dem Meeresspiegel liegt.
Die Mitgliedsbeiträge zur Deichacht Norden werden nach dem vom Finanzamt ermittelten Einheitswert der einzelnen Immobilien berechnet. Auf diese Weise errechnet sich ein individueller Beitrag nach dem geschützten Wert. Nur ein Beitrag nach dem geschützten Wert wird der Tatsache gerecht, dass durch die Arbeit der Deichacht die Werte hinter dem Deich vor Überflutungen geschützt werden.
Vor dem Hintergrund schon getätigter und noch notwendiger Investitionen und angesichts zunehmender Unterhaltungskosten wurde mit Wirkung von 2018 eine Beitragserhöhung notwendig.
Der aktuelle Beitragssatz beträgt 0,6 Promille vom Einheitswert (= 60 Cent pro tausend Euro Einheitswert). Der Mindestbeitrag (für Einheitswerte unter 5000,- EUR) beträgt 3,- EUR. Zusätzlich zahlt jedes Mitglied einen Grundbeitrag in Höhe von 3,- EUR.
Um die Verwaltungsarbeit zu erleichtern, können Sie gerne eine Einzugsermächtigung erteilen. Bitte senden Sie hierzu den ausgefüllten Vordruck an die Geschäftsstelle.