Mitbestimmung
Der Grundsatz "Wer die Musik bezahlt, darf auch bestimmen, was gespielt wird!" gilt auch hier:
Jeder Grundeigentümer ist Mitglied der Deichacht Norden und zahlt jährliche Beiträge, die nach dem deichgeschützten Wert seines Eigentums errechnet werden.
Die Deichacht ist eine gesetzlich gegründete Körperschaft des öffentlichen Rechts, die sich nach genossenschaftlichen Grundsätzen selbst verwaltet: Die Mitglieder wählen den Ausschuss, der Ausschuss wählt den Vorstand und als dessen Vorsitzenden den Oberdeichrichter.
Jedes Mitglied hat aktives Wahlrecht, wobei sich das Stimmengewicht nach dem deichgeschützten Wert seines Eigentums richtet - je angefangene 5.000,- EUR Einheitswert.
Jedes Mitglied mit erstem Wohnsitz im Verbandsgebiet hat auch passives Wahlrecht.
Zu den Wahlen, die jährlich in einem der fünf Bezirke durchgeführt werden, wird satzungsgemäß durch öffentliche Bekanntmachung in den Tageszeitungen "Ostfriesischer Kurier" und "Ostfriesen-Zeitung" und unter "Was liegt an? Bezirksversammlungen" eingeladen.
Eine Übersicht der amtierenden Vorstands- und Ausschuss-Mitglieder finden Sie auf der Seite "Wer sind wir?".
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Bei Notruf: Deich-km angeben; Schäfer bis km19,8 = 01624985764; Schäfer ab km19,8 = 01734891711 -
Der letzte Deichbruch ermahnt die Küstenschützer bis heute zu größter Wachsamkeit: Well nee will dieken, de mutt wieken! -
Die Deichverbände in Niedersachsen -
Link zur Homepage vom Entwässerungsverband Norden