Deichverstärkung
Das Land Niedersachsen als oberste Deichbehörde überwacht im 7jährigen Turnus, ob die insgesamt rd. 650km lange Deichlinie den Anforderungen genügt. In diesem Rhythmus wird der Generalplan Küstenschutz fortgeschrieben. Sobald ein Deich um mehr als 20cm erhöht werden muss, ist der örtlich zuständige Deichverband für die Durchführung der Erhöhung verantwortlich und leitet folgende Schritte ein:
1. Kostenermittlung
2. Anmeldung des Geld-Bedarfs
3. Beantragung der Mittel, sobald sie vom Umweltministerium freigegeben wurden
4. Detailplanung, Ausschreibung, Durchführung und Abrechnung der Baumaßnahme
Der gut 33km lange Hauptdeich der Deichacht Norden hat fast durchgehend die ausreichende Höhe, so dass aktuell zwar keine Erhöhung des Deichkörpers, wohl aber eine Verstärkung der Asphalt-Außenberme nötig ist. Auch dazu sind die Schritte 1. bis 4. abzuarbeiten.
Zur Finanzierung sh. "Wer bezahlt uns?/Bund und Land".