Bezirksversammlungen/Wahlen
Die laufenden Amtsperioden in den Bezirken enden wie folgt:
Bezirk I (Amtsperiode bis Ende 2024)
Bezirk II (Amtsperiode bis Ende 2023)
Bezirk III (Amtsperiode bis Ende 2022)
Bezirk IV (Amtsperiode bis Ende 2021)
Bezirk V (Amtsperiode bis Ende 2020)
Die genauen Termine der Bezirksversammlungen werden entsprechend der Satzung bekannt gegeben.
Die Mitglieder des Bezirks V der Deichacht Norden (Grundstückseigentümer in den Gemarkungen Neßmersiel, Westdorf, Nesse, Berumbur, Blandorf-Wichte, Westerende, Menstede-Coldinne, Arle tlw.) werden hiermit eingeladen zu einer
Mitgliederversammlung am Freitag, dem 11. Dezember 2020, um 10.00 Uhr
im Boßlerheim Menstede, BGM-Oldewurtel-Str. 8a
Tagesordnung:
1. Bericht des Oberdeichrichters
2. Wahl der zwei Ausschussmitglieder und deren Stellvertreter für die Amtsperiode vom 1.1.2021 bis zum 31.12.2025
3. Anträge und Sonstiges
Achtung: Die Teilnehmer müssen die Corona-Vorschriften einhalten.
Wahlberechtigt ist jedes geschäftsfähige Verbandsmitglied, das Beiträge im Bezirk an den Verband zu zahlen hat, bei juristischen Personen ein von ihr benannter Vertreter. Das Stimmengewicht entspricht dem Beitrag nach dem Wertmaßstab. Jedes Mitglied hat je angefangene 5.000,-- € Einheitswert bzw. Ersatzwert eine Stimme.
Nicht anwesende Verbandsmitglieder können sich bei der Wahl durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen Beauftragten vertreten lassen. Kein Beauftragter darf mehr als ein stimmberechtigtes Verbandsmitglied vertreten. Niemand hat mehr als ein Viertel aller Stimmen aus eigenem oder übertragenem Recht im jeweiligen Wahlbezirk.
Wahlvorschläge können von den wahlberechtigten Mitgliedern bis eine Woche vor dem Wahltermin schriftlich beim Unterzeichnenden eingereicht werden. Wählbar ist jeder Wahlberechtigte, der seinen 1. Wohnsitz im Verbandsgebiet hat und zur Wahl vorgeschlagen wurde. Ausschussmitglieder können nicht gleichzeitig Vorstandsmitglieder sein. Die Wählbarkeit erstreckt sich nur auf einen Wahlbezirk.
Es wird gemäß § 12(3) der Verbandssatzung darauf hingewiesen, dass ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen gewählt werden wird.
Norden, den 14.11.2020
Carl Noosten
Oberdeichrichter